Verfassungsgericht: Schadenersatz für AKWs, die schon vor dem Ausstiegsbeschluss jahrelang stillstanden

Unfähigkeit der AKW-Betreiber wird noch belohnt

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Entschädigung von AKW-Betreibern erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Es ist schon bestürzend, dass durch handwerkliche Fehler bei der Formulierung von Gesetzen Steuergelder an AKW-Betreiber ausgeschüttet werden müssen.
Die Klage von Vattenfall bezog sich auf die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel. Beide hatten schon seit 2007, also vier Jahre vor dem Ausstiegsbeschluss von 2011, wegen Störfällen und technischer Mängel keinen Strom mehr erzeugt. Es war unwahrscheinlich, dass sich dies, selbst ohne den Atomausstieg, noch einmal geändert hätte. Dafür waren die Sicherheitsdefizite in beiden Anlagen zu groß. Dass es für die Unfähigkeit von Vattenfall, seine Kraftwerke ordnungsgemäß und sicher zu betreiben, nun auch noch Schadenersatz gibt, mag zwar juristisch korrekt sein, ist aber ein politisches Desaster. Schließlich lag es zwischen 2007 und 2011 nicht am Gesetzgeber, dass das Unternehmen die im rot-grünen Atomkonsens von 2002 zugesagten Reststrommengen nicht produzieren konnte.

Bitter an der Karlsruher Entscheidung ist zudem, dass nun erneut Steuergelder an die Stromkonzerne fließen, die sich 2017 mit einer deutlich zu niedrigen Einmalzahlung aus der finanziellen Verantwortung für die Atommüll-Lagerung freigekauft und damit das ökonomische Risiko dem Staat und damit der Allgemeinheit überlassen haben.

Wichtig für die Bewertung der Entscheidung des Gerichts ist aus meiner Sicht aber auch, dass dadurch der Ausstiegsbeschluss selbst nicht angezweifelt wird.“
(PM)
Wegen des Atomausstiegs ist auch noch eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig.
Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel. (www.spiegel.de . . . 12.11.2020)
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siehe zum Thema auch =>
Verstrahltes Geld
. . . Pressemitteilung der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 12.11.2020
sowie =>
16. Atomgesetz-Novelle vom 10. Juli 2018 nicht in Kraft getreten;
Gesetzgeber bleibt zur Neuregelung verpflichtet

. . . Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 98/2020 vom 12.11.2020

und RWE zieht natürlich nach =>
RWE bekräftigt Forderung nach Atom-Entschädigung
. . . de.reuters.com . . . 12.11.2020
siehe auch =>
Entschädigungen für AKW-Betreiber: Was der Atombeschluss bedeutet
. . . www.spiegel.de . . . 12.11.2020
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