Deutschland muss Export von unbestrahlten Brennelementen aus Jülich in die USA genehmigen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am vergangenen Freitag, dem 20.11.2020, entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Ausfuhr von 33 unbestrahlten Brennelementen aus Jülich in die USA genehmigen muss.

An den nicht strahlenden Kugeln wird in den USA ein neues Verfahren getestet. Damit sollen später die radioaktiven Anteile aus den rund 300.000 noch in Jülich lagernden Brennelementkugeln herausgelöst werden, wie u.a. der WDR berichtete.

Der Export wäre eine von 3 Optionen die die JEN (Jülicher Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen) betreibt. Die anderen zwei sind der Transport der insgesamt 288.285 abgebrannter Brennelemente nach Ahaus oder der Bau eines neuen Zwischenlagers vor Ort in Jülich. Für letztere Option plädieren Atomkraftgegner*innen, bis es ein „Endlager“ in Deutschland gibt. Diese wird jedoch augenscheinlich von den Jülicher Verantwortlichen seit Jahren torpediert. (siehe dazu => Hintergrund: Zur Problematik des Jülicher Atommülls bei www.westcastor.org).

Zum Urteil siehe den ausführlichen Text Bundesrepublik muss Ausfuhr unbestrahlter Brennelemente in die USA genehmigen bei rsw.beck.de.

Zur Erinnerung siehe auch nebenstehende Westcastor-Resolution von 2016, die auch AntiAtom-Euskirchen unterschrieben hat.
Getan hat sich seither – nix!
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