Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) vom Bundestag beschlossen

(Beide Videos vom 17.12.2020)
Elektrikzitäts-Werke-Schönau (EWS) kritisieren mangelnde Ambition und Aufschieberei

Heute Morgen (17.12.2020) verabschiedete der Bundestag die intensiv diskutierte Novelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Trotz relevanter Detailverbesserungen bleibt der große Wurf aus, wichtige Entscheidungen für den Klimaschutz werden erneut vertagt.

In seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Nachdem das Bundeskabinett Ende September 2020 den Entwurf für ein neues EEG auf den Weg gebracht hatte, ist das parlamentarische Verfahren damit so gut wie abgeschlossen. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als ausgemacht. Somit könnte das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Zahlreiche Anpassungen im Bereich der Solar- und Windenergie

Zu den wichtigsten Bestandteilen der Novelle zählen unter anderem Anschlussregelungen für EEG-Anlagen, die nach zwanzigjähriger Förderdauer ihren Anspruch auf die gesetzliche Einspeisevergütung verlieren. So können etwa Betreiber von PV-Anlagen auch künftig ihren Strom an den Netzbetreiber abgeben – allerdings zu wesentlich unattraktiveren Konditionen. Zudem gibt es eigene Ausschreibungen für PV-Dachanlagen sowie Einschränkungen bei Eigenverbrauch und Vergütungsgarantien. Außerdem sollen Kommunen stärker finanziell an der regionalen Wertschöpfung von Windenergieanlagen beteiligt werden. Über die Einführung einer Südquote will der Gesetzgeber schließlich den Zubau der Windenergie in Süddeutschland anreizen. Die Klärung einer ganzen Reihe strittiger Punkte, wie beispielsweise die Anhebung der Erneuerbaren-Ausbauziele für 2030, wurde per Entschließungsantrag kurzerhand ins neue Jahr verschoben.

Verbesserungen bei solarem Mieterstrom und Eigenversorgung

Das nun im Parlament beschlossene Gesetz beinhaltet zweifellos wichtige Verbesserungen in Detailfragen. So werden beispielsweise die Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung mit Solarstrom aus Bestands- und Neuanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt (kW) angepasst und künftig von der EEG-Umlage befreit. Ebenso werden für den PV-Mieterstrom bürokratische Hürden fallen und dieses Versorgungskonzept auf Quartiere ausgeweitet. Dadurch werden wichtige und längst überfällige Weichenstellungen vorgenommen, damit die Energiewende auch in den urbanen Zentren endlich Fahrt aufnehmen kann.

Höhere Erneuerbaren-Ausbauziele erneut vertagt

Dennoch bleibt das neue EEG weit hinter dem zurück, was angesichts der Klimakrise eigentlich notwendig ist. „Mit dem vorliegenden Gesetz sind die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens definitiv nicht erreichbar – auch weil die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in Erneuerbare Energien weiter nicht gegeben ist“, so Sebastian Sladek, Vorstandsmitglied der EWS Schönau eG. Es sei verheerend, dass sich die Koalitionäre nicht auf eine verbindliche und unverzügliche Anhebung der Erneuerbaren-Ausbauziele für 2030 verständigen konnten. Damit überflügele nun auch die EU, die ihre Mitglieder längst zu ambitionierten Emissionsminderungen drängt, den einstigen Klimaschutzvorreiter Deutschland, in dessen Regierung sich einige Vertreter offensichtlich lieber auf parteipolitisches Gezänk konzentrierten.
Dabei gelte es gerade jetzt den Zubau wieder zu beschleunigen und auf einem hohen Niveau zu stabilisieren.
Vor allem werde das von vielen Energiewende-Experten bezifferte enorme Ausbaupotenzial für die Solarenergie mit dieser Novelle weiter nicht vollständig gehoben. Wichtige Maßnahmen, z.B. die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht, so wie sie auch die EWS in ihrer Stellungnahme forderten, wurden nicht aufgegriffen. Und mit der Streichung des Satzes, dass die Errichtung Erneuerbarer Energien im Sinne des öffentlichen Interesses sei, sende man zudem ein fatales, die Energiewende diskreditierendes Signal an die Öffentlichkeit.

Die Politik des Zögerns und Zauderns gehe also weiter

Dabei sei der Faktor Zeit längst das knappste Gut im Kampf gegen den Klimawandel. „Die dezentrale Bürgerenergiewende jedenfalls steht scharrend in den Startlöchern. Die Politik muss endlich alle Schleusen öffnen – denn wir brauchen von allem schneller mehr“, so Sladek. Und diese Position würden die EWS auch im Wahljahr 2021 nachhaltig vertreten.
(PM)
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
siehe zum Thema auch =>
Neues Erneuerbare-Energien-Gesetz: Ökostrom-Reform beschlossen
Der Bundestag hat die umstrittene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Doch die strittigen Punkte wurden verschoben. . . . weiterlesen bei => www.taz.de . . . 17.12.2020
und =>
Ausbau der Erneuerbaren Energien: Bundestag beschließt Ökostromreform
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes galt als einer der Streitpunkte in der Klima- und Energiepolitik der Großen Koalition. Gerade noch rechtzeitig hat der Bundestag eine Novelle verabschiedet – sie stößt auf Kritik. . . . weiterlesen bei => www.spiegel.de . . . 17.12.2020
sowie =>
Energiewende: Bundestag beschließt Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Ab dem 1. Januar soll die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Kraft treten. Die Opposition kritisiert fehlende Ausbaupläne hinsichtlich der EU-Klimaziele. . . . weiterlesen bei => www.zeit.de . . . 17.12.2020
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – zur Startseite – – – – – – – – – – – –

Dieser Beitrag wurde unter §§§§§, Allgemein, Energiewende abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.