• Zur heutigen Mitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg zu den neuen Rissfunden im AKW Neckarwestheim-2 erklären Armin Simon von .ausgestrahlt und Franz Wagner vom
BBMN:
„Die erneuten Rissfunde belegen, dass im AKW Neckarwestheim-2 weiterhin korrosive Bedingungen vorherrschen. Der Schadensmechanismus, der bereits zu mehr als 300 zum Teil gefährlich tiefen Rissen geführt hat, ist weiterhin aktiv: Es haben sich sogar zweieinhalb
mal so viele Risse gebildet wie noch im Jahr zuvor. Auch Gutachter des Umweltministeriums haben inzwischen eingeräumt, dass Geschwindigkeit und Form, in der die Risse in Neckarwestheim wachsen, nicht vorhersehbar sind und dass – anders als das Umweltministerium behauptet – auch kein Nachweis vorliegt, der den Bruch von Reaktor-Rohren aufgrund unbemerkt wachsender Risse sicher ausschließt.* Im AKW Neckar-
westheim‑2 besteht somit weiterhin die akute Gefahr, dass Rohre des Reaktorkreislaufs bersten, was ein schwerer Störfall ist.
Diese Gefahr besteht unabhängig davon, ob aktuell wenige flache oder viele tiefe Risse entdeckt wurden – entscheidend sind die korrosiven Bedingungen. Diese haben in Neckarwestheim bereits mehrere Hundert Risse plus Lochfraß an vielen Dutzend Stellen verursacht. Ganz offensichtlich handelt es sich also um einen systematischen Fehler. Lässt die Atomaufsicht den Reaktor in diesem Zustand ans Netz, nimmt sie einen schweren Störfall weiter billigend in Kauf. Das ist absolut unverantwortlich und zudem illegal. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) muss die eklatante Missachtung der Vorschriften und Sicherheitsnormen in Neckarwestheim endlich beenden.
Mit dem Hinweis, es habe bisher keine Leckagen gegeben, führt das Ministerium die Öffentlichkeit absichtlich in die Irre. Denn auch das Ministerium weiß, dass rissige Rohre bereits bersten können, bevor es zu einem Leck kommt – darin liegt ja gerade die besondere Gefahr.
Auch die Behauptung des Umweltministeriums, man habe für die bislang tiefsten entdeckten Risse 2018 ‚nachgewiesen, dass selbst beim Auftreten eines (zu unterstellenden) Störfalls alle Dampferzeugerheizrohre den Belastungen standgehalten hätten‘ ist nachweislich falsch. Nach .ausgestrahlt vorliegenden Unterlagen haben EnBW und das Ministerium die damals gemessenen Risse vielmehr ‚über den gesamten Rohrumfang gemittelt‘ und somit unzulässig flachgerechnet. Das missachtet nicht nur die Vorgaben des Kerntechnischen Regelwerks, sondern sogar die Gesetze der Physik. Der angebliche ‚Nachweis‘ ist somit nichtig.
Die Gefahr in Neckarwestheim ist erst dann beseitigt, wenn der Schadensmechanismus sicher gestoppt und der systematische Fehler behoben ist. Dafür müssen die korrosiven Bedingungen in den Dampferzeugern des AKW restlos beseitigt werden. Dies kann etwa über einen Austausch der Dampferzeuger geschehen. Bis dahin muss der Reaktor ohne Wenn und Aber vom Netz bleiben.“
(PM)
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*Zitat aus dem im Auftrag des Umweltministeriums erstellten Gutachten des Physikerbüros Bremen vom 31.03.2021, S. 18: „… ist aus unserer Sicht ein diesbezüglicher mit der erforderlichen Aussagesicherheit versehener Nachweis nicht möglich. Hintergrund ist, dass sich der exakte räumliche Schadensfortschritt durch SpRK [Spannungsrisskorrosion] unter den jeweils lokal vorherrschenden Bedingungen nicht zuverlässig rechnerisch voraussagen lässt.“
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siehe zum Thema auch =>
Atomkraftgegner*innen beantragen einstweilige Anordnung zur Stilllegung des AKW Neckarwestheim-2
. . . Publiziert am 9. Juni 2021 von antiatomeuskirchen
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