Weitere Strafanzeigen wegen Brennelementeexport Lingen (D) – Doel (B) gegen ANF und BAFA

Nachdem gestern bereits Atomkraftgegner*innen aus dem Emsland, dem Wendland und dem Münsterland Strafanzeige gegen den Brennelementehersteller Framatome und seine Lingener Tochter ANF gestellt haben, ziehen der BUND-NRW, die Initiative Stop Tihange Deutschland e.V. und das Umweltinstitut München e.V. nach. Alle bezogen auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn mit ein.

Beim Umweltinstitut München heißt es dazu:

Trotz eines laufenden Widerspruchsverfahrens fanden in der letzten Woche drei Brennelemente-Exporte von der Atomfabrik im niedersächsischen Lingen ans belgische Atomkraft Doel statt. Damit setzen sich die Betreiber der Brennelementefabrik, Advanced Nuclear Fuels (ANF), zum wiederholten Mal über rechtsstaatliche Prinzipien hinweg. Zusammen mit weiteren Organisationen stellt das Umweltinstitut München nun Strafanzeige gegen die ANF und die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dr. Philip Bedall, Referent für Energie- und Atompolitik beim Umweltinstitut München: „Die mehrfachen illegalen Exporte stellen die Zuverlässigkeit des Brennelemente-Herstellers ANF in Frage. Sie ist die Voraussetzung für jedweden künftigen Export von Kernbrennstoff, aber auch den Betrieb kerntechnischer Anlagen wie der Atomfabrik in Lingen. Das Atomgesetz setzt hierzu einen klaren Rahmen. Mit den Exporten nach Leibstadt und nun nach Doel missachtet die ANF geltendes Recht. Zusammen mit weiteren Organisationen gehen wir dagegen vor. Wir stellen Strafanzeige gegen ANF und BAFA. Wer den Rechtsstaat missachtet, darf keine Atomfabrik betreiben!“
(PM)
Und der BUND schreibt dazu:

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen nach § 328 Absatz 1 Strafgesetzbuch gestellt.
Die Anzeige richtet sich gegen die Verantwortlichen der Advanced Nuclear Fuels GmbH in Lingen/Ems sowie den Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Hintergrund ist, das die ANF einem Bericht der Tagezeitung taz zufolge zwischen dem 18. und 25. Januar Atombrennstäbe in das belgische Atomkraftwerk Doel geliefert hat. Dabei hatte der BUND am 7. Januar beim BAFA Widerspruch gegen die Exportgenehmigung eingelegt. Dieser hat aufschiebende Wirkung, womit die Exporte rechtswidrig sind.

„Das Vorgehen der ANF ist eine grobe Missachtung unseres Rechtsstaats und löst unkalkulierbare Risiken aus“, sagte BUND-Landesvorstandsmitglied Klaus Brunsmeier. „Mit den offensichtlich illegal exportierten Brennelementen wird ein marodes Atomkraftwerk am Leben gehalten, das ganz Nordrhein-Westfalen gefährdet. Die Bundesregierung muss den Betrieb in Lingen endlich dichtmachen.“

Über den Widerspruch des BUND ist bis heute nicht entschieden, allerdings gehen sowohl das BAFA sowie die in dieser Frage oberste Fachaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), ebenfalls von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs aus. Die ANF ist seitens des BAFA auch am 15. Januar 2021 und nochmals am 22. Januar 2021 über den Widerspruch und die dadurch bedingte aufschiebende Wirkung der Transportgenehmigung in Kenntnis gesetzt worden. Gleichwohl sind durch die ANF am 18., 19., 21. und 25. Januar 2021 Exporte auf Grundlage der nicht vollziehbaren Exportgenehmigung über die deutsch-belgische Grenze in das belgische Atomkraftwerk Doel erfolgt.

Der BUND sieht aber auch schwere Versäumnisse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verantwortlichen beim BAFA von der Absicht der Durchführung der Exporte durch die ANF wussten und diese gleichwohl nicht unterbunden oder die zuständigen Zolldienststellen nicht entsprechend mit Blick auf mögliche rechtswidrige Exporte von Kernbrennstoffen durch die ANF in Kenntnis gesetzt haben. Sollte dies der Fall gewesen sein, ist ebenfalls eine Strafbarkeit nach § 328 Abs. 1 Strafgesetzbuch gegeben.

Der BUND appelliert zudem an die Fachaufsichtsbehörde des BAFA, das Bundesumweltministerium, bei der Behörde endlich für einen rechtskonformen Umgang mit dem BUND-Widerspruch zu sorgen. Eine entsprechende Anfrage des BUND bei Bundesumweltministerin Svenja Schulze vom 14. Januar blieb bis heute ohne Antwort.
(PM)
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siehe zum Thema auch =>
Brennelementexport Lingen (D) – Doel (B): Strafanzeige gegen Brennelementproduzent Framatome/ANF
. . . Publiziert am 28. Januar 2021 von antiatomeuskirchen
und =>
Brennelementeexport Lingen (D) – Doel (B) trotz Widerspruch: BUND fordert Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen
. . . Publiziert am 28. Januar 2021 von antiatomeuskirchen
sowie =>
Jetzt auch BUND-Widerspruch gegen Brennelementeexport Lingen (D) – Doel (B) . . . Publiziert am 8. Januar 2021 von antiatomeuskirchen
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und Jan Becker von .ausgstrahlt schreibt dazu =>
„Das muss jetzt Konsequenzen haben!“
Obwohl gegen die Transporte geklagt wird, wurde im Januar weiterhin aus der Brennelementefabrik Lingen radioaktiver Brennstoff an marode Atomkraftwerke im Ausland geliefert. Das ist klarer Rechtsbruch und muss Konsequenzen haben.
. . . weiterlesen bei => .ausgestrahlt-Blog . . . 29.01.2021
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