Umweltaktivistin Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) erhebt schwere Vorwürfe: „Staatsanwaltschaft Osnabrück ist strukturell behindertenfeindlich“
Das nächste Kapitel im sogenannten „Rollstuhlprozess“ am Lingener Amtsgericht hat begonnen. Anstatt, wie vom Gericht vorgeschlagen, den Bagatellprozess gegen die Rollstuhlfahrerin endlich einzustellen, macht die Staatsanwaltschaft Osnabrück nun Druck: anhand eines Videoclips, der bei einer Abseilaktion zum Protest gegen die Verschiebung von Uranmüll aus dem westfälischen Gronau nach Rußland entstanden ist, will die Staatsanwaltschaft nun die Glaubwürdigkeit der Angeklagten infrage stellen.
Der an schwerem Rheuma erkrankten Cécile Lecomte wird vorgeworfen, bei einer Anti-Atom Demo im Januar 2019 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben, indem sie sich in ihrem Rollstuhl mit angezogenen Handbremsen vor einem Polizeiauto positionierte. Der darauf folgende Prozess am Lingener Amtsgericht musste abgebrochen werden, da die angeklagte Lüneburgerin unter einem Rheumaschub mit derart starken Schmerzen litt, dass sie den Prozess in menschenunwürdiger Haltung auf dem Fußboden des Gerichtssaales liegend verfolgen musste.
Bislang konnte kein neuer Termin für die Verhandlung gefunden werden, da die Staatsanwaltschaft und das Gericht ein Attest der behandelnden Ärzte zur Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten nicht akzeptierten und das Gesundheitsamt durch die Corona-Pandemie für eine amtsärztliche Untersuchung derzeit keine freien Kapazitäten hat.
Die Staatsanwaltschaft zeigt dafür offenbar kein Verständnis. Sie will einer Verfügung entsprechend nun durch einen Sachverständigen klären lassen, „ob die Angeklagte sich unter Brücken abseilen kann oder zu ähnlichen Aktionen mit entsprechender Anreise in der Lage ist. Eine Einstellung des Verfahrens nach §153 Abs. 2 StPO kommt für die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht in Betracht.“
In einer Videobotschaft wendet sich die Aktivistin nun an die Staatsanwaltschaft Osnabrück und erhebt schwere Vorwürfe: Die Stellungnahme des ersten Staatsanwaltes zur Verhandlungsfähigkeit sei politisch motiviert, diskriminierend und ableistisch (strukturell behindertenfeindlich).
Das Bündnis AgiEL erklärt sich solidarisch mit der Angeklagten:
„Die Staatsanwaltschaft Osnabrück muss sich frei machen von jeglicher Art der Diskriminierung“, so Alexander Vent vom Bündnis AgiEL. „Solange Behindertenfeindlichkeit dort aber offenbar strukturell verankert ist, können wir keinen fairen Prozess erwarten. Die Staatsanwaltschaft sollte damit aufhören, die Ausübung des Grundrechts auf gewaltfreien Protest gegen die Atomindustrie zu kriminalisieren und stattdessen dem Vorschlag des Gerichts zur Einstellung des Prozesses endlich zustimmen.“
Das Bündnis AgiEL fordert ebenfalls die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke sowie der Uranfabriken Urenco in Gronau und ANF/Framatome in Lingen.
(PM)
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siehe zum Thema auch =>
Offener Brief an die Osnabrücker Staatsanwaltschaft #AbleismTellsMe
. . . https://blog.eichhoernchen.fr
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siehe auch =>
Eichhörnchen-Alarm im Zug (ICE) im Zusammenhang mit dem Dannenröder Forst . . . Publiziert am 7. Dezember 2020 von antiatomeuskirchen
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